Die Ostschweizer Kantone Graubünden, Glarus, St.Gallen und Appenzell Inner- und Ausserrhoden haben im Februar 2020 entschieden, die gemeinsame Spitalplanung anzugehen. Während der Pandemie zeigte sich, dass ein Miteinander überlebenswichtig ist, so konnten u.a. einige Thurgauerinnnen auf der Intensivstation in Herisau behandelt werden. Mehr als zwei Jahre lang haben die Gesundheitsdirektoren und deren Departemente die gemeinsamen Grundsätze und Zielsetzungen aufgrund des Obsanberichtes und weiteren Parametern erarbeitet. Zu berücksichtigen waren auch die neuen Vorgaben des KVG's und des Bundes. Der Ausstieg des Thurgaus nach der langen Planungsphase wirft Fragen auf.
Am 15. Juni 2022 hat der Grosse Rat das Gesamtverkehrs- und Güterkonzept Thurgau des kantonalen Tiefbauamtes diskutiert und zur Kenntnis genommen. Im Rahmen dieses Konzeptes wird in Kapitel 6.2 „Teilstrategie Gesamtverkehr" auf Seite 101 folgende Massnahme GV-5 aufgeführt:
"Der Kanton Thurgau berät Unternehmen, Gemeinden und weitere Körperschaften auf dem Weg zu einer effizienten und nachhaltigeren Mobilität. Die öffentliche Verwaltung und kantonale Institutionen (Spitäler, Schulen, etc.) nehmen eine Vorbildfunktion ein und setzen auf betriebliches Mobilitätsmanagement. Damit sollen Verkehrssysteme entlastet und Verkehrsspitzen gebrochen werden."
Kinder und Jugendliche aus der Ukraine werden im Kanton Thurgau an ihrem Aufenthaltsort durch die Schulgemeinden beschult. Die Schulbehörden und Schulleitungen teilen die neu zugezogenen Kinder und Jugendlichen in die Regelklasse oder - wo vorhanden - in eine Integrationsklasse ein.
Jugendliche Flüchtlinge können sich für den Integrationskurs 1b anmelden. Die Jugendlichen werden aufgenommen, sofern sie im Schuljahr das 17. bis 18. Altersjahr vollenden. Dieser Kurs gilt jedoch nicht als weiterführende Schuldbildung. Eine Übergangslösung für Jugendliche Ü18 - damit diese ihren Bildungsweg weiterverfolgen können - fehlt jedoch.
Ausbildung und berufliche Fertigkeiten sind bei der Rückkehr wertvoll für den Wiederaufbau des kriegsversehrten Landes. Aus früheren Krise weiss man zudem, wie wichtig Integrationsmassnahmen insbesondere auch für Jugendliche sind.
Gemäss Aussagen von diplomierten Pflegefachpersonen und Hausärztinnen und Hausärzten ist die Versorgung von Menschen mit akuten psychischen Erkrankungen im Thurgau nicht ausreichend gewährleistet. Eine Überweisung zur psychiatrischen Behandlung, sei dies ambulant oder stationär, sei schwierig.
Gleichermassen ungenügend ist derzeitig die Versorgung in der ambulanten psychiatrischen Pflege. Zwar können langjährige Patientinnen und Patienten auf die Betreuung ihrer Pflegefachperson zählen, neue Klientinnen und Klienten bekunden jedoch grosse Mühe, überhaupt eine Ansprechperson mit entsprechender Ausbildung zu finden.
Der Bedarf an kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgungsleistungen nimmt seit einigen Jahren zu. Psychiatrische und psychosomatische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben stark zugenommen. Entsprechend gestiegen ist die Nachfrage nach psychiatrischer und psychologischer Unterstützung.
Am 12. Dezember 2022 veröffentlichte das Bundesamt für Statistik in einer Medienmitteilung die neusten Zahlen von Behandlungen von psychischen Störungen bei jungen Menschen in den Jahren 2020 und 2021. Dabei stieg die Zahl der stationären Spitalaufenthalten wegen psychischer und Verhaltungsstörungen bei Mädchen und jungen Frauen im Alter von 10 bis 24 Jahren um 26% bei gleichaltrigen Männern um 6%. Zum ersten Mal waren psychische Störungen die häufigste Ursache für eine Hospitalisierung bei den 10 – bis 24-Jährigen, gefolgt von Verletzungen. Die Spitaleinweisungen aufgrund von Suizidversuchen nahmen in derselben Altersgruppe um 26% zu, die ambulanten psychiatrischen Leistungen im Spital um 19%.
Seit der Abschaffung des nationalen Obligatoriums für Hundekurse per 1. Januar 2017 müssen §1b des Gesetzes über das Halten von Hunden, nur Hunde haltende einen Kurs absolvieren, wenn ihr Hund ein Erwachsenengewicht von mindestens 15kg erreicht. Dies führt im öffentlichen Bereich zu schwierigen, in der Tierarztpraxis oft auch zu gefährlichen Situationen. Ausbildung ist aus Sicht der Vorstösser ein sehr guter Weg, um einerseits den Bedürfnissen und damit dem Tierwohl des Hundes gerecht zu werden, andererseits garantiert und fördert es das friedliche Zusammenleben im öffentlichen Bereich, ob Hundehalter oder nicht.
Zur Überprüfung des staatlichen Lohngefüges auf seine Marktkonformität hat der Regierungsrat 2019 einen externen Bericht erstellen lassen (Bericht über die Anstellungsbedingungen des Staatspersonals im Vergleich zur Privatwirtschaft und zu anderen öffentlichen Arbeitgebern, datiert vom September 2019).
Es sollen folgende Fragen vom Regierungsrat beantwortet werden:
1. Wie ist der Fortschritt der definierten Massnahmen im Handlungsfeld «Lohnsystem»?
2. Gerade in Bereichen wie der Informatik oder auch der Staatsanwaltschaft hört man immer wieder von Rekrutierungsproblemen oder Wechseln von Mitarbeiter:innen, weil die Löhne nicht konkurrenzfähig sind gegenüber anderen Kantonen (Verwaltung). Stimmen diese Aussagen und wenn ja, was unternimmt der Regierungsrat dagegen?
Für Menschen mit einer IV- oder AHV-Rente, welche EL beziehen, sind diese Grenzwerte aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten zu knapp bemessen. Es soll dringend verhindert werden, dass betroffene EL-Bezüger in kalten, gesundheitsschädigenden Wohnungen leben oder ihnen gekündigt wird, weil sie die massiv höheren Nebenkosten nicht bezahlen können.
Als Naturliebhaberin bin ich oft im Thurtal unterwegs. Vor allem das Gebiet rund um Neunforn, „das Schaffäuli", aber auch der Murg-Auenpark in unmittelbarer Nähe zum Zentrum Frauenfeld sind als Naherholungsgebiete für Mensch und Natur gelungene Projekte mit einem grossen Mehrwert.
Mit der Einreichung der Interpellation vom 12. Januar („ O Land, das der Thurstrom sich windend durchfliesst"…) wollen wir auf das erhebliche Potential, welches wir in einer Revitalisierung der Murgmündung sehen, aufmerksam machen.
Durch die Verbauung der Thur ab dem 19. Jahrhundert sind solche natürlichen Abschnitte sehr selten geworden. Mit der Kanalisierung und Einengung sind viele Lebensräume verloren gegangen, die natürliche Flussdynamik konnte nicht mehr wirken und die Artenvielfalt hat stetig abgenommen.
Heute wissen wir es besser: In den letzten Jahren hat im Wasserbau ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Man hat erkannt, dass die Gewässer einen gewissen Raum benötigen, um ihre vielfältigen Funktionen zu erfüllen. So schreibt heute auch das Gesetz vor, dass bei Eingriffen in ein Fliessgewässer der natürliche Verlauf des Gewässers möglichst beibehalten oder wiederhergestellt werden muss. Ausserdem wird den Gewässern mit dem Gewässerraum der nötige Platz zur Verfügung gestellt, um sich gesund zu entwickeln.
Das vor rund 20 Jahren revitalisierte Gebiet „Schaffäuli" bei Neunforn ist ein Paradebeispiel für diese Entwicklung. Es präsentiert sich heute abwechslungsreich und dynamisch. Die Artenvielfalt hat sich erhöht, der Flussregenpfeifer ist zurück und auch verschiedene Fischarten haben den Weg zu neuen Laichplätzen gefunden. Zahlreiche Thurgauerinnen und Thurgauer geniessen im „Schaffäuli" bei Neunforn den einfachen Zugang zum Wasser und den Kiesbänken. Durch geschickte Planung sind Mensch und Natur im friedlichen Nebeneinander.
Das Hochwasser- und Revitalisierungskonzept für das Thurtal „Thur+" hat mich als Vertreterin der Grünliberalen Partei interessiert und sensibilisiert.
Dabei sticht das Potential der Murgmündung mit den beiden nationalen Auengebieten links und rechts heraus. Durch die Revitalisierung dieses Gebietes und eine Vernetzung mit dem städtischen Murg-Auen-Park, wäre eine enorme Aufwertung für Mensch und Natur möglich – und die Rahmenbedingungen an diesem Ort sind äusserst günstig. Eine attraktive Erweiterung des Lebensraums, welcher in seiner Weise und Vielfalt einzigartig wäre und weit über Frauenfeld hinausstrahlen würde.
Erste Vorabklärungen haben zudem ergeben, dass auch mit einer grosszügigen Revitalisierung der Murgmündung sowohl das Pumpwerk als auch die Rohrerbrücke in gleichem Masse wie bisher weiterbetrieben werden könnten.
Es bietet sich hier eine grosse Chance für die Region Frauenfeld und den Kanton Thurgau, dieses Projekt im Rahmen von Thur+ zeitnah zu realisieren und ein wahres Naturjuwel zu schaffen - für Mensch und Natur.
Im Juni 2021 hat der Regierungsrat das neue Gesetz über die Finanzierung für erwachsene Menschen mit Behinderung (FEMBG) in die Vernehmlassung gegeben. Dies mit der Zielsetzung, die wesentlichen Mängel des heutigen Finanzierungsmodells zu beseitigen, Anreize für eine kosteneffiziente Ressourcenverwendung zu setzen und die Versorgungssicherheit zu stärke. Diese kann aber nur erreicht werden, wenn die wesentlichen Rahmenbedingungen für solch eine Gesetzesänderung vorhanden sind und die Voraussetzungen und Grundlagen für eine zukunftsorientierte Behindertenpolitik gegeben sind.
Insgesamt verändern sich die Wohn- und Tagesstrukturangebote für Menschen mit Behinderung stetig. Diese sind in den letzten Jahren kontinuierlich flexibler und vielfältiger geworden, auch wenn weiterhin «klassische Heimstrukturen» angeboten werden müssen bzw. gefragt sein werden – z.B. für Menschen mit einer schweren Mehrfachbeeinträchtigung. Viele Institutionen haben ihre Strukturen weiterentwickelt. Viele Einrichtungen betreiben heute kleine Wohneinheiten oder haben Wohnungen gemietet, in welchen sehr unterschiedlich intensive Unterstützungsleistungen angeboten werden. Das Angebot an Begleitendem Wohnen (stundenweise vor Ort in der Wohnung der Betreuten) entwickelt sich kontinuierlich.
Ebenso sind Entwicklungen und Trends in den Geschützen Werkstätten (2. Arbeitsmarkt) erkennbar. Das Angebot an geschützten Arbeitsplätzen im Thurgau ist gross und vielfältig. Menschen mit Behinderung bewegen sich dynamischer in diesem Arbeitsmarkt. Ein-/Austritte und Wechsel in andere Einrichtungen (inner-/ausserkantonal) haben zugenommen. Die Ansprüche der Menschen mit Behinderung, die Komplexität der Beeinträchtigungen sind herausfordernd und die Anforderungen der Kunden (Qualität, Termine, Flexibilität) wachsen. Immer mehr Menschen mit Behinderung möchten Teilzeit arbeiten. Arbeitsmodelle wie Nischenarbeitsplätze im 1. Arbeitsmarkt, in Einsatzteams in Firmen des 1. Arbeitsmarktes und Jobcoaching (Supported Employment) sind noch in den Anfängen. Der Übergang vom 2. in den 1. Arbeitsmarkt hat noch viele Hindernisse und Hürden. Nur durch aktive Beziehungsarbeit und gelebte Partnerschaft entstehen aktuelle Angebote im 1. Arbeitsmarkt.
Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt hier eine klare Stossrichtung vor. Damit rücken Prinzipien der Selbstbestimmung, Wahlmöglichkeiten und Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen ins Zentrum. Diese Entwicklung wird sich weiter fortsetzen.
Dieser Paradigmenwechsel soll im Rahmenkonzept zur Behindertenpolitik in den Bereichen Wohnen und Arbeiten berücksichtigt werden und das Behindertenkonzept aus dem Jahr 2010 ersetzen, welches noch vor der Ratifizierung der UN-BRK (2014) erstellt wurde. Eine Überarbeitung des Leitbildes für die Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderung aus dem Jahr 2012 soll ebenfalls in diesen Prozess miteinbezogen werden.
Die Handänderungssteuer wird anlässlich eines Grundstückerwerbs bei natürlichen und juristischen Personen erhoben. Mit ihr wird der Wechsel der Verfügungsmacht über ein Grundstück besteuert. Als steuerpflichtige Handänderungen gelten insbesondere der Eigentumsübergang an einem Grundstück und der Übertrag der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über ein Grundstück (Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an einer Immobiiengesellschaft). Dabei hängt die Handänderungssteuer weder von einem geschaffenen Mehrwert (Mehrwertsteuer) oder von einem erwirtschafteten Gewinn ab (Grundstückgewinnsteuer) noch von verursachten Kosten (Notariats- und Grundbuchgebühren), sondern lediglich von der Tatsache, dass ein Grundstück veräussert wird.
Die Thurgauer Grundbuchämter schreiben in diesem Bereich konstant hohe Gewinne. Der durchschnittliche Kostendeckungsgrad der letzten 10 Jahre liegt bei 284% (Quelle: Geschäftsberichte Thurgau 2011 bis 2020). Bei den Einnahmen im Jahr 2020 wird das Rekordergebnis des Vorjahres sogar nochmals deutlich übertroffen. Erstmals betragen die Handänderungssteuern mehr als 30 Mio. Franken.
Im Gegensatz zu Unternehmen der Privatwirtschaft ist es nicht Aufgabe des Staates, mit seinen Dienstleistungen Gewinne zu erwirtschaften. Da die Handänderungssteuer bei der Veräusserung von Grundstücken einberechnet werden muss, wirkt sie indirekt marktbeeinflussend und preistreibend. Zudem ist es stossend, dass auch dann eine Handänderungssteuer anfällt, wenn eine Veräusserung ohne Gewinn oder mit Verlust erfolgt. Mit einer massvollen Anpassung der bestehenden Handänderungsgebühr kann der Verwaltungsaufwand auf den Grundbuchämtern weiterhin kostendeckend erfolgen.
Im vergangenen Jahr sind die Verkaufszahlen der Elektroautos im Kanton Thurgau gestiegen wie nie zuvor – auch dank der Umstiegsprämie des Energieförderprogrammes. Mittlerweilen setzen alle Automarken auf Elektroautos mit aufladbaren Batterien. Doch bis zur vom Bund gewünschten totalen Elektrisierung des Verkehrs («Netto Null» CO2-Emissionen bis 2050) müssen noch einige Probleme gelöst werden. Eines davon ist die ungenügende Zahl an Lademöglichkeiten, insbesondere für Mieter und Stockwerkeigentümer. Gespräche mit Bauherren und Immobilien-investoren zeigen, dass bei Neubauten selten Elektroladestationen installiert werden oder die Installation zumindest vorbereitet wird, obwohl dies technisch ausgereift und wirtschaftlich tragbar ist und eine nachträgliche Installation deutlich teurer wird.
Seit mehreren Monaten gewährleisten die Lehrerinnen und Lehrer trotz erschwerten Umständen den Präsenzunterricht an den Schulen. Schulschliessungen gehören seit dem Lockdown zu den Ultima-Ratio Massnahmen, um die negativen pädagogischen und sozialen Auswirkungen abzuwenden. Mit viel persönlichem Einsatz und zusätzlichem Aufwand sowie entsprechenden Schutzkonzepten, tragen die Schulen trotz der Krise tagtäglich dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler - im Gegensatz zu umliegenden Ländern - am regulären Unterricht teilnehmen und ihre sozialen Kontakte pflegen können. Schulen übernehmen hier zusätzlich eine grosse gesellschaftliche Verantwortung.
Die Lehrerinnen und Lehrer sind dabei in geschlossenen Räumen dem Ansteckungsrisiko ähnlich ausgesetzt, wie Betreuerinnen und Betreuer in Heimen. Vor allem bei jüngeren Schülerinnen und Schülern können zum Teil auch die Abstände nicht eingehalten werden. Zudem verzichtet man bewusst bei Kindern der Primarschule und des Kindergartens während des Unterrichts auf eine Maskentragpflicht.
In einigen Kantonen wurde bereits angekündigt, dass Lehrerinnen und Lehrer vor der Gruppe 5 geimpft werden können, sobald genügend Impfstoff für die breite Bevölkerung vorhanden ist.
Im Jahr 2021 feiert die Schweiz 50 Jahre Frauenstimmrecht. Am 7. Februar 1971 stimmten die Schweizer Stimmbürger der Verfassungsänderung zu, damit künftig alle Schweizer*innen die gleichen politischen Rechte haben. Auf der kantonalen Ebene folgte die Zustimmung im Thurgau etwas später, und zwar am 12. Dezember des gleichen Jahres. Die Demokratie in der Schweiz, in der Männer und Frauen über das aktive und passive Wahlrecht verfügen, ist also noch sehr jung und wurde damals nur mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen.
Die politische Gleichberechtigung ist heute eine Selbstverständlichkeit. Dies ist vor allem den mutigen und engagierten Frauen zu verdanken, welche auch im Kanton Thurgau jahrzehntelang für Demokratie und Gleichstellung gekämpft haben. Zollen wir diesen Frauen Respekt. Wir erachten es daher als wichtig, dass auch der Kanton (neben Aktivitäten von Frauenorganisationen, Parteien und der schweizweiten Plattform CH2021) dieses Jubiläum würdigt, denn 50 Jahre Frauenstimmrecht sind ein Anlass, sich mit unserer Geschichte zu befassen.
Mit diesem Vorstoss haben acht Kantonsrätinnen aus allen Parteien gemeinsam eine Einfache Anfrage eingereicht.
Die Schweizer Wirtschaft ist in der Corona-Krise immens gefordert. Es drohen Konkurse, von welchen auch Lehrbetriebe mitbetroffen sein könnten. In diesem Jahr zeigte sich der Lehrstellenmarkt noch krisenresistent und es konnten im Thurgau sogar mehr Lehrstellen vergeben werden als im Vorjahr. Die Rezession und die demographisch bedingte Zunahme von Absolventen der obligatorischen Schulen kann dazu führen, dass sich die Lage auf dem Lehrstellenmarkt zunehmend verschärft. Die Krise wird vor allem auch Auswirkungen auf die Lehrabgänger*innen haben, welche in einer konjunkturell schwierigen Zeit in den Arbeitsmarkt eintreten.
Die Task-Force «Perspektive Berufslehre» des Bundes bietet den Kantonen ihre Unterstützung bei der Lehrstellenförderung an. Die Massnahmen müssen von nationalen Organisationen der Arbeitswelt oder den Kantonen eingegeben werden oder einen dieser beiden Verbundpartner als Projektpartner aufweisen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich Frage, ob die Regierung des Kantons Thurgau bereits solche Massnahmen/Projekte geplant hat, um einerseits einem Lehrstellenmangel entgegenzuwirken und anderseits Lehrabgänger*innen in den Wirtschafts- und Arbeitsprozess einzubinden, um langfristig einen Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit zu verhindern.
Im Jahr 2018 wurde die 50% Verwaltungsstelle «Fachstelle Langsamverkehr» geschaffen. Die Arbeiten der Fachstelle beinhalten Projekte aus den Bereichen Fussverkehr, Wanderwege sowie Veloverkehr, welche schwerpunktmässig Themen der Schulwegsicherheit, der Beratung bei konkreten Gemeindeanfragen, etc. umfassen.
Im Bericht «Langsamverkehr» aus dem Jahr 2018 ist klar ersichtlich, dass der Fahrrad-Freizeitverkehr im Thurgau sehr gut ausgebaut ist. Im Bereich Arbeits-Langsamverkehr bestehen jedoch eindeutige Lücken. Es ist ausserdem allgemein bekannt, dass der E-Langsamverkehr stetig zunimmt, ob als Freizeit- oder Alltagsverkehr. Diese Entwicklung wirkt sich nicht nur positiv auf die Gesundheit der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer aus, sondern neben den ökologischen Vorteilen bewirkt diese Umverteilung vom Auto auf das Fahrrad auch eine Entlastung des kantonalen Strassennetzes.
Die Ansprüche und Bedürfnisse der E-Mobilität im Bereich Arbeitsverkehr sind jedoch im Vergleich zum allgemein gut ausgebauten Freizeit-Langsamverkehr unterschiedlich. Das Ziel hier ist es, möglichst direkt, schnell und sicher an den Arbeitsplatz zu gelangen. Dafür braucht es sichere und vor allem direkte Verbindungen. Genau diese fehlen im Kanton Thurgau.
Am 15. März hat mich die Thurgauer Bevölkerung des Bezirk Frauenfeld in den Grossen Rat gewählt. Ich bin dankbar für das grosse Vertrauen und freue mich sehr, mich engagiert und mit Herzblut für die Interessen des Kantons Thurgau einzusetzen.
Dies waren meine Wahlkampfthemen:
Umwelt und Wirtschaft: Der Klimawandel ist eine gesellschaftliche Herausforderung. Ökologische Ziele und liberale Wirtschaftsordnung sind kein Widerspruch. Hier braucht es innovative Lösungen für die Zukunft.
Soziale Sicherheit: Gesunde Finanzen sowie nachhaltige und faire Sozial- und Gesundheitspolitik - auch für zukünftige Generationen.
Lebensgrundlagen schützen: Biodiversität und Kulturlandschutz - damit der Thurgau seinen einzigartigen landschaftlichen Charakter bewahrt.
Über die Empfehlung der Ärztegesellschaft Thurgau für die Grossratswahlen vom 15. März 2020 im Wahlbezirk Frauenfeld habe ich mich sehr gefreut. Seit Jahren setze ich mich politisch aber auch beruflich für gesunde Finanzen sowie eine nachhaltige und faire Sozial- und Gesundheitspolitik - auch für zukünftige Generationen ein.
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