Parlamentarische Initiative: Gesetz über das Halten von Hunden (HundeGe): Abschaffung der Gewichtsbeschränkung bei obligatorischen Hundekursen

Seit der Abschaffung des nationalen Obligatoriums für Hundekurse per 1. Januar 2017 müssen §1b des Gesetzes über das Halten von Hunden, nur Hunde haltende einen Kurs absolvieren, wenn ihr Hund ein Erwachsenengewicht von mindestens 15kg erreicht. Dies führt im öffentlichen Bereich zu schwierigen, in der Tierarztpraxis oft auch zu gefährlichen Situationen. Ausbildung ist aus Sicht der Vorstösser ein sehr guter Weg, um einerseits den Bedürfnissen und damit dem Tierwohl des Hundes gerecht zu werden, andererseits garantiert und fördert es das friedliche Zusammenleben im öffentlichen Bereich, ob Hundehalter oder nicht. 

04_PI_Hundegesetz_Abschaffung_Gewichtsbeschraenkung
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