Einfache Anfrage: Bildungsangebot für geflüchtete Jugendliche mit Status S ab dem 18. Lebensjahr

Kinder und Jugendliche aus der Ukraine werden im Kanton Thurgau an ihrem Aufenthaltsort durch die Schulgemeinden beschult. Die Schulbehörden und Schulleitungen teilen die neu zugezogenen Kinder und Jugendlichen in die Regelklasse oder - wo vorhanden - in eine Integrationsklasse ein.

Jugendliche Flüchtlinge können sich für den Integrationskurs 1b anmelden. Die Jugendlichen werden aufgenommen, sofern sie im Schuljahr das 17. bis 18. Altersjahr vollenden. Dieser Kurs gilt jedoch nicht als weiterführende Schuldbildung. Eine Übergangslösung für Jugendliche Ü18 - damit diese ihren Bildungsweg weiterverfolgen können - fehlt jedoch.

Ausbildung und berufliche Fertigkeiten sind bei der Rückkehr wertvoll für den Wiederaufbau des kriegsversehrten Landes. Aus früheren Krise weiss man zudem, wie wichtig Integrationsmassnahmen insbesondere auch für Jugendliche sind.


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