Für Menschen mit einer IV- oder AHV-Rente, welche EL beziehen, sind diese Grenzwerte aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten zu knapp bemessen. Es soll dringend verhindert werden, dass betroffene EL-Bezüger in kalten, gesundheitsschädigenden Wohnungen leben oder ihnen gekündigt wird, weil sie die massiv höheren Nebenkosten nicht bezahlen können.